Denkmalgeschützte Sanierung

Energieberatung, Genehmigungsabstimmung und Förderkombination
für denkmalgeschützte Gebäude — aus einer Hand.

Energieberatung bei Baudenkmalen

Bei denkmalgeschützten Gebäuden reicht eine Standard-Energieberatung nicht aus. Der Energieeffizienz-Experte muss denkmalrechtliche Vorgaben und technische Möglichkeiten gemeinsam bewerten — Substanzschutz und energetische Anforderung stehen oft in einem Spannungsverhältnis, das fachlich aufgelöst werden muss, statt eine Seite pauschal zu bevorzugen.

Im Mittelpunkt steht deshalb, welche Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik denkmalrechtlich vertretbar sind, welche Reihenfolge sinnvoll ist und welche Nachweise für die spätere Förderung erforderlich werden. Genau daraus entsteht ein Sanierungskonzept, das sowohl vor der Denkmalbehörde als auch vor den Förderstellen Bestand hat.

Denkmalstatus und Genehmigungsablauf

Ein Einzeldenkmal steht selbst unter Schutz, meist wegen seiner historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung. Beim Ensembleschutz steht dagegen das Erscheinungsbild einer Gebäudegruppe oder eines Straßenzugs im Vordergrund — auch nicht denkmalgeschützte Einzelgebäude können hier Auflagen unterliegen, etwa bei sichtbaren Fassadenänderungen.

Entscheidend ist in beiden Fällen die frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde, bevor Aufträge vergeben oder bauliche Fakten geschaffen werden. Ohne denkmalrechtliche Genehmigung durchgeführte Maßnahmen können zu Rückbauverpflichtungen und dem Verlust der Förderfähigkeit führen. Wir koordinieren diese Abstimmung als festen Bestandteil unserer Begleitung.

Fördermittel

Bei Baudenkmalen kommen mehrere, voneinander unabhängige Förderquellen infrage — staatliche und private. Wir prüfen für Ihr konkretes Vorhaben, welche Kombination zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bundesweite und private Förderquellen
KfW-Förderung für Baudenkmale

Fördergeber: KfW

Förderung: Zuschuss Nr. 461 — BEG Wohngebäude

Was gefördert wird: Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden inklusive energetischer Fachplanung und Baubegleitung — auch an denkmalgeschützten Objekten, unter Berücksichtigung der jeweiligen Auflagen.

Voraussetzung ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG-Richtlinie, soweit sie mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Steuerliche Denkmalförderung

Fördergeber: Finanzamt

Förderung: Steuerliche Denkmalabschreibung nach § 7i, § 10f EStG

Was gefördert wird: Eigentümerinnen und Eigentümer können Sanierungskosten an Baudenkmalen erhöht steuerlich abschreiben. Voraussetzung ist eine denkmalrechtliche Bescheinigung der zuständigen Behörde. Die Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalbehörde muss vor Baubeginn erfolgen, die Bescheinigung selbst wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme beantragt.

Das Bescheinigungsverfahren läuft unabhängig von einer KfW-Förderung und kann grundsätzlich zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Private Stiftungsförderung

Fördergeber: Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)

Förderung: Private Zuschüsse

Was gefördert wird: Die DSD ist eine private, unabhängige Kulturstiftung — keine staatliche Behörde. Ihre Zuschüsse finanzieren sich aus Spenden, Zustiftungen, Erbschaften und Lotterieerträgen.

Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann eine DSD-Förderung zusätzlich zur staatlichen Förderung infrage kommen. Wir prüfen das für Ihr konkretes Vorhaben.

Historische Bauteile & Bauphysik

Historische Fenster, Fassaden und Innendämmung verlangen besondere bauphysikalische Sorgfalt. Eine unbedacht ausgeführte Innendämmung kann Wärmebrücken und Feuchteschäden verursachen, wenn Diffusionsverhalten und Anschlussdetails nicht sauber geplant werden.

Wir bewerten Substanzschutz und energetische Anforderung gemeinsam und stimmen technische Lösungen mit der Denkmalbehörde ab, statt Standardlösungen unreflektiert zu übertragen.

Kontakt

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