FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Energieberatung, Förderung und QNG-Zertifizierung.
Energieberatung allgemein
Die Energieberatung bewertet den energetischen Zustand Ihres Gebäudes fachlich: Gebäudehülle, Anlagentechnik und bereits umgesetzte Maßnahmen werden im Zusammenhang betrachtet. So entsteht eine belastbare Grundlage für Entscheidungen, die technisch nachvollziehbar, wirtschaftlich sinnvoll und förderfähig sind – etwa in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Bei Wohngebäuden (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern) steht die BAFA-Förderung EBW im Mittelpunkt. Bei Nichtwohngebäuden – etwa Bürogebäuden, Hallen oder Gewerbeimmobilien – gilt ein eigenes Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 (Modul 2), das andere technische Anforderungen und Nachweise umfasst.
Der iSFP zeigt Schritt für Schritt, welche Sanierungsmaßnahmen technisch sinnvoll aufeinander aufbauen, um langfristig ein besseres Effizienzniveau zu erreichen. Für viele Einzelmaßnahmen erhöht ein iSFP zusätzlich den Fördersatz um 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Förderung Energetische Sanierung & Energieberatung
Ja. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars – aktuell bis zu 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sind zusätzlich einmalig 250 Euro möglich, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden.
Ausführlich im Ratgeber: iSFP-Bonus und Fördervergleich →Der Heizungstausch läuft über die KfW-Förderung 458. Sie deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten ab, zusammengesetzt aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor ein bindender Auftrag an ein Fachunternehmen vergeben wird – sonst entfällt der Zuschuss.
Ja, das ist sogar der Regelfall. Die Energieberatung liefert die fachliche Grundlage (etwa im Rahmen eines iSFP), die Heizungsförderung betrifft die konkrete Umsetzung. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, welche Förderwege sich sinnvoll kombinieren lassen.
KfW 297/298 fördert den klimafreundlichen Neubau (Kredit bis 100.000 Euro, mit QNG-Zertifizierung bis 150.000 Euro pro Wohneinheit). KfW 458 fördert dagegen den Heizungstausch im Bestand – beide Programme richten sich also an unterschiedliche Vorhaben und lassen sich nicht gegeneinander austauschen.
Nein. Die KfW 458 ist eine Einzelmaßnahmen-Förderung für den Heizungstausch. Ein Effizienzhaus-Nachweis für das gesamte Gebäude ist nicht erforderlich, entscheidend ist allein die förderfähige Heiztechnik und die GEG-Konformität nach der Maßnahme.
Ausführlich im Ratgeber: KfW 458 im Detail →Ja, die Zuordnung ergibt sich aus dem geplanten Nutzungszweck der Wohneinheit. Ziehen Sie als natürliche Person selbst ein, ist 297 einschlägig; in allen anderen Fällen, etwa bei Vermietung oder wenn eine juristische Person auftritt, ist 298 das richtige Programm.
Ausführlich im Ratgeber: KfW 297/298 im Detail →Nein. Die einkommensabhängige Förderobergrenze von bis zu 80 beziehungsweise bis zu 70 Prozent bezieht sich ausschließlich auf die Heizungsförderung über KfW 458. Bei Gebäudehülle-Maßnahmen wie Dämmung, Fenstern oder Türen gibt es keinen Einkommensbonus und keine entsprechende Deckelung.
Ausführlich im Ratgeber: BEG-Einzelmaßnahmen: Förderdeckelung nach Einkommen →Der Unterschied war ein rein verfahrenstechnischer innerhalb der KfW: Beim Zuschuss 461 erfolgte der Antrag direkt über das KfW-Zuschussportal, beim Kredit 261 über eine Hausbank als Finanzierungspartner. Es handelte sich nicht um eine Aufteilung zwischen unterschiedlichen Förderbehörden.
Ausführlich im Ratgeber: Zuschuss 461 oder Kredit 261 im Detail →Nein. Die DSD ist eine Stiftung privaten Rechts und keine staatliche Förderbehörde; sie nimmt ihre Aufgaben unabhängig und frei wahr. Sie steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und finanziert ihre Arbeit insbesondere aus Spenden, Nachlässen und Geldauflagen, Erträgen ihrer Treuhandstiftungen sowie Erträgen der Lotterie GlücksSpirale.
Ausführlich im Ratgeber: DSD-Förderung im Detail →Ausschließlich zugelassene Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten (EEE), die in der offiziellen Liste unter energie-effizienz-experten.de geführt werden. Die Erstellung erfolgt nach einer Vor-Ort-Begehung des Gebäudes und nach dem Bestmöglich-Prinzip.
Ausführlich im Ratgeber: iSFP-Bonus und die Reform vom Juli 2026 →Nein. Für dieselbe Maßnahme schließen sich die BEG EM und die BEG WG (beziehungsweise BEG NWG) gegenseitig aus – belegt ist eine maßnahmenscharfe Ausschlussregel, keine pauschale, gebäudeweite Zeitsperre. Ob und in welchem zeitlichen Rahmen ein Wechsel zwischen den Programmen für eine andere Maßnahme am selben Gebäude möglich ist, sollte im Einzelfall anhand der aktuellen BEG-Richtlinie geklärt werden.
Ausführlich im Ratgeber: Sanierungsfahrplan, Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus oder § 35c im Vergleich →Dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig über BEG EM und BEG WG/NWG gefördert werden. Für zeitlich getrennte Vorhaben sind die jeweils am Antragstag geltenden programmspezifischen Voraussetzungen und Nachweisregeln maßgeblich.
Ausführlich im Ratgeber: Der Entscheidungsbaum: Der richtige Förderweg →Nein. Er beträgt 16 Prozent vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 und sinkt danach in mehreren Stufen: auf 12 Prozent (1. Februar bis 31. Juli 2027), 8 Prozent (1. August 2027 bis 31. Januar 2028), 4 Prozent (1. Februar bis 31. Juli 2028) und entfällt ab dem 1. August 2028 vollständig (Stand: Juli 2026).
Ausführlich im Ratgeber: Heizungstausch richtig beantragen →Nein. Nach Nummer 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist die Kumulierung mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen ist sie nur gegenüber einer abschließend benannten Liste von Programmen (unter anderem Kommunalrichtlinie/NKI, KWKG, EEG, Wärmenetzförderung, bestimmte Vorgängerprogramme, Zuschuss Brennstoffzelle) und nur für dieselben förderfähigen Ausgaben.
Ausführlich im Ratgeber: Kombinationsverbote und Doppelförderung vermeiden →§ 35c Abs. 2 EStG setzt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraus. Eine entgeltliche Vermietung im betreffenden Kalenderjahr ist deshalb gesondert steuerlich zu prüfen und kann die Steuerermäßigung ausschließen. Details zu Ausnahmen für unentgeltliche Teilüberlassung sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater geklärt werden.
Ausführlich im Ratgeber: Vermietete Immobilien: Werbungskosten, AfA und § 35c →Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) selbst, da sie nach § 9a Abs. 1 WEG teilrechtsfähig ist und Rechte erwerben sowie Verbindlichkeiten eingehen kann. Vertreten wird sie dabei nach § 9b Abs. 1 WEG in der Regel durch den Verwalter, gestützt auf einen vorherigen Eigentümerbeschluss.
Ausführlich im Ratgeber: WEG und Mischgebäude →Nein. Das EDL-G definiert keinen eigenständigen Rechtsbegriff „Contracting", sondern arbeitet mit den Begriffen Energiedienstleistung, Energiedienstleister und Drittfinanzierung nach § 2 EDL-G, die inhaltlich das abdecken, was am Markt als Contracting bezeichnet wird.
Ausführlich im Ratgeber: Contracting: Steuerliche und förderrechtliche Einordnung →Nein. Beide Gesetze knüpfen rechtlich an das Unternehmen an – an seine Größe (EDL-G) beziehungsweise an seinen Gesamtenergieverbrauch (EnEfG) –, nicht an eine Gebäudekategorie. „Nichtwohngebäude" im Titel dieses Beitrags beschreibt lediglich den gewerblichen Kontext, in dem diese Pflichten typischerweise relevant werden.
Ausführlich im Ratgeber: Energieaudit, EDL-G und EnEfG →Sowohl § 35c EStG als auch die BAFA-/KfW-Förderwege der BEG knüpfen die Förderfähigkeit zusätzlich an formale Voraussetzungen wie Fachunternehmerbescheinigung, Zahlungsweise, zeitliche Reihenfolge von Vertrag und Antrag sowie die fristgerechte Einreichung von Nachweisen. Fehlt eine dieser formalen Voraussetzungen, kann die Förderung versagt werden, selbst wenn die Maßnahme technisch einwandfrei umgesetzt wurde.
Ausführlich im Ratgeber: Förderfähige Kosten, Rechnungen und Nachweise →QNG-Zertifizierung
QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Anforderungen an nachhaltiges Bauen erfüllen. Es wird in den Stufen QNG-Plus und QNG-Premium vergeben und ist Voraussetzung für die erhöhte KfW-Förderstufe beim klimafreundlichen Neubau.
Für die KfW-Förderung reicht in der Regel QNG-Plus aus. QNG-Premium stellt höhere Anforderungen und ist vor allem im gewerblichen und institutionellen Bereich relevant. Wir klären das passende Niveau gemeinsam mit Ihnen im Erstgespräch.
Am Anfang steht meist ein Pre-Check zur Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit. Es folgen die Planungsbegleitung, die Koordination der erforderlichen Nachweise und schließlich die Einreichung bei der Zertifizierungsstelle. Bei Bestandsgebäuden über drei Jahren wird alternativ auf DGNB Bronze geführt.
Nein. Neben Gebäude-Neubau und -Sanierung lassen sich auch Innenräume, Quartiere und biodiversitätsfördernde Außenräume nach den jeweiligen DGNB-Systemen zertifizieren. Bei Quartieren ist zusätzlich ein Vorzertifikat auf Ebene des städtebaulichen Entwurfs möglich.
Weil das QNG-Handbuch ausdrücklich festlegt, dass jeweils die Fassung gilt, die zum Zeitpunkt der Beauftragung der Zertifizierungsstelle, der Beantragung der Zertifizierung oder der Bestätigung zum Antrag einer staatlichen Förderung aktuell war – nicht die Fassung, die zum späteren Ausstellungsdatum des fertigen Siegeldokuments gilt. Frühere oder spätere Versionen sind für das konkrete Verfahren nicht maßgeblich. Spätere Überarbeitungen des Handbuchs verändern die Anforderungen für ein bereits laufendes Verfahren grundsätzlich nicht.
Ausführlich im Ratgeber: QNG-Siegelvarianten im Detail →Ablauf und Kontakt
Sie beantworten im Anfrage-Wizard wenige Fragen zu Ihrem Vorhaben und wählen direkt einen Wunschtermin – telefonisch oder per Microsoft Teams. Im Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen, die passenden Förderwege und die nächsten Schritte.
Hilfreich sind vorhandene Grundrisse und Ansichten, Produktdatenblätter geplanter Maßnahmen sowie ein aktueller GEG-Nachweis, sofern vorhanden. Falls Unterlagen fehlen, ist das kein Hindernis – wir klären im Gespräch, was noch benötigt wird.
Das hängt stark vom Vorhaben ab: Eine Energieberatung mit iSFP dauert oft einige Wochen, eine vollständige QNG-Zertifizierung je nach Projektphase mehrere Monate. Im Erstgespräch geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihr konkretes Projekt.
Die Kosten richten sich nach Gebäudegröße und Leistungsumfang. Da die Beratung selbst mit 50 Prozent bezuschusst wird, reduziert sich Ihr Eigenanteil spürbar. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach dem unverbindlichen Erstgespräch.
Denkmalgeschützte Sanierung
Ja, in den allermeisten Fällen. Entscheidend ist die enge Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde von Anfang an. Viele Maßnahmen wie Innendämmung, denkmalgerechte Fenster oder eine angepasste Heiztechnik lassen sich umsetzen, ohne die schützenswerte Substanz zu beeinträchtigen — die Reihenfolge und Abstimmung entscheiden über den Erfolg.
Es kommen mehrere, unabhängige Förderquellen infrage: die KfW-Denkmalförderung, die steuerliche Denkmalabschreibung nach Einkommensteuergesetz sowie private Zuschüsse etwa der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Diese lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen kombinieren — wir prüfen für Ihr Vorhaben, welche Wege sinnvoll sind.
Ausführlich im Ratgeber: DSD-Förderung im Detail →Ja, unbedingt — und zwar möglichst früh, bevor Aufträge vergeben oder bauliche Fakten geschaffen werden. Ohne denkmalrechtliche Genehmigung durchgeführte Maßnahmen können zu Rückbauverpflichtungen und dem Verlust der Förderfähigkeit führen.
Ein Einzeldenkmal steht selbst unter Schutz, meist wegen seiner historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung. Beim Ensembleschutz steht dagegen das Erscheinungsbild einer Gebäudegruppe oder eines Straßenzugs im Vordergrund — auch nicht denkmalgeschützte Einzelgebäude können hier Auflagen unterliegen, etwa bei sichtbaren Fassadenänderungen.
Sonnenschutz
Nein. Fensterflächenanteil, Orientierung und Neigung der Verglasung sowie der g-Wert und interne Wärmequellen bestimmen die sommerliche Raumerwärmung deutlich stärker als U-Werte und Absorptionsgrade opaker Bauteile, die in der Rangfolge der Einflussfaktoren an letzter Stelle stehen.
Ausführlich im Ratgeber: Warum Räume im Sommer überhitzen →Weil jede Sonnenschutzvorrichtung einen Teil der Sonnenstrahlung in langwellige Wärmestrahlung umwandelt. Liegt sie außen, kann diese Wärme vor dem Eindringen in die thermische Hülle abgeführt werden; liegt sie innen, bleibt die Wärme im Raum, weil Glas für langwellige Strahlung weitgehend undurchlässig ist.
Ausführlich im Ratgeber: Außenliegender vs. innenliegender Sonnenschutz →Der g-Wert beschreibt den Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung allein nach DIN EN 410. gtot beschreibt den Gesamtenergiedurchlassgrad des Systems aus Verglasung und aktiviertem Sonnenschutz und ergibt sich aus gtot = g·FC.
Ausführlich im Ratgeber: g-Wert, gtot und FC-Wert →Bei senkrechten Fenstern mit Orientierung von Nordwest über Süd bis Nordost ab 10 %, bei anderen Nordorientierungen ab 15 %, bei geneigten Fenstern – einschließlich Dachflächenfenstern – bereits ab 7 % Fensterflächenanteil.
Ausführlich im Ratgeber: Dachfenster und große Glasflächen →Raffstore bezeichnet ein außenliegendes System mit drehbaren Lamellen. Der Begriff „Jalousie" wird für die außenliegende Ausführung im gleichen Sinn verwendet, kann aber auch innenliegende Lamellensysteme meinen. Gemeint sind hier die außenliegenden Ausführungen, die mit vergleichbaren FC-Werten von etwa 0,15 bis 0,30 je nach Lamellenstellung geführt werden.
Ausführlich im Ratgeber: Rollladen, Raffstore, Markise oder Screen →Nein, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Fensterflächenanteil und Orientierung beziehungsweise Neigung stehen in der dokumentierten Rangfolge der Einflussfaktoren vor dem g-Wert, und der Sonneneintragskennwert-Nachweis berücksichtigt neben dem g-Wert auch Fensterfläche, Fassadenorientierung und -neigung.
Ausführlich im Ratgeber: Sonnenschutzglas, Folien und Beschichtungen →Nicht uneingeschränkt: Werte für vollständig geschlossenen Sonnenschutz dürfen im Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nicht angesetzt werden, weil der stark verminderte Tageslichteinfall häufig durch Kunstlicht – selbst eine Wärmequelle – kompensiert wird.
Ausführlich im Ratgeber: Blendschutz, Tageslicht und Sonnenschutz →Weil der FC-Wert einen bestimmten, angenommenen Schließzustand des Sonnenschutzes beschreibt. Wird dieser Zustand – etwa bei rein manueller Bedienung an Wochenenden – nicht hergestellt, bleibt der Sonnenschutz unwirksam und der Raum erwärmt sich unkontrolliert.
Ausführlich im Ratgeber: Steuerung und Nutzerverhalten →Erhöhte Nachtlüftung mit einem Luftwechsel n ≥ 2 h⁻¹ und hohe Nachtlüftung mit n ≥ 5 h⁻¹; beide werden im Sonneneintragskennwert-Nachweis mit eigenen, günstigeren Kennwerten berücksichtigt. Hohe Nachtlüftung erfordert regelmäßig geschossübergreifende Lüftungswege.
Ausführlich im Ratgeber: Hitzeschutz ohne Klimaanlage →Svorh beschreibt den tatsächlich zu erwartenden Sonneneintrag der geplanten Fenster-, Verglasungs- und Sonnenschutzkombination, Szul die dafür zulässige Obergrenze. Der Nachweis ist erfüllt, wenn der vorhandene Wert den zulässigen Wert nicht überschreitet.
Ausführlich im Ratgeber: Sonnenschutz planen und nachweisen →Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns direkt – wir beantworten sie gern persönlich.