Denkmalgeschützte Sanierung

Energieberatung, Genehmigungsabstimmung und Förderkombination
für denkmalgeschützte Gebäude — aus einer Hand.

Energieberatung bei Baudenkmalen

Bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen energetische Verbesserung und Erhalt der historischen Bausubstanz gemeinsam betrachtet werden. Viele Maßnahmen, die bei einem gewöhnlichen Bestandsgebäude ohne Weiteres möglich wären, können bei einem Baudenkmal nur eingeschränkt oder in angepasster Form umgesetzt werden.

Deshalb prüfen wir zunächst den energetischen Zustand des Gebäudes, die vorhandene Bausubstanz und die technische Anlagentechnik. Anschließend wird untersucht, welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind und gleichzeitig mit den Anforderungen des Denkmalschutzes vereinbar bleiben. Das betrifft zum Beispiel Fenster, Dach, Fassade, Innendämmung, Heiztechnik, Lüftung und die Wärmeversorgung.

Ziel ist ein Sanierungskonzept, das Energieverbrauch und Betriebskosten reduziert, die historische Substanz möglichst erhält und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung berücksichtigt. Bei geförderten Denkmalprojekten gelten besondere Anforderungen an die fachliche Begleitung und an die Qualifikation des Energieeffizienz Experten.

Denkmalstatus und Genehmigungsablauf

Vor Beginn einer Sanierung muss geklärt werden, welche Teile des Gebäudes geschützt sind und welche Maßnahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen. Bei einem Einzeldenkmal kann sowohl die äußere Erscheinung als auch die innere Bausubstanz geschützt sein. Bei Ensembles steht zusätzlich das gemeinsame Erscheinungsbild einer Gebäudegruppe oder eines Straßenzugs im Mittelpunkt.

Genehmigungspflichtig können unter anderem Änderungen an Fenstern, Fassaden, Dachflächen, Grundrissen oder anderen schützenswerten Bauteilen sein. Auch Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals können betroffen sein.

Deshalb sollte die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde erfolgen, bevor die betroffenen Arbeiten ausgeführt werden. Für die Genehmigung werden je nach Maßnahme Planunterlagen, Beschreibungen, Angaben zu Materialien und Bautechniken sowie weitere Nachweise benötigt.

Wir begleiten diese Abstimmung und verbinden die denkmalrechtlichen Anforderungen mit der energetischen Planung. Dadurch lassen sich ungeeignete Lösungen, spätere Umplanungen und Probleme bei Genehmigung oder Förderung vermeiden.

Fördermittel

Bei Baudenkmalen kommen mehrere, voneinander unabhängige Förderquellen infrage — staatliche und private. Wir prüfen für Ihr konkretes Vorhaben, welche Kombination zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bundesweite und private Förderquellen
KfW-Förderung für Baudenkmale

Fördergeber: KfW

Förderung: Zuschuss Nr. 461 — BEG Wohngebäude

Was gefördert wird: Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden inklusive energetischer Fachplanung und Baubegleitung — auch an denkmalgeschützten Objekten, unter Berücksichtigung der jeweiligen Auflagen.

Voraussetzung ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG-Richtlinie, soweit sie mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Steuerliche Denkmalförderung

Fördergeber: Finanzamt

Förderung: Steuerliche Denkmalabschreibung nach § 7i, § 10f EStG

Was gefördert wird: Eigentümerinnen und Eigentümer können Sanierungskosten an Baudenkmalen erhöht steuerlich abschreiben. Voraussetzung ist eine denkmalrechtliche Bescheinigung der zuständigen Behörde. Die Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalbehörde muss vor Baubeginn erfolgen, die Bescheinigung selbst wird erst nach Abschluss der Baumaßnahme beantragt.

Das Bescheinigungsverfahren läuft unabhängig von einer KfW-Förderung und kann grundsätzlich zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Private Stiftungsförderung

Fördergeber: Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)

Förderung: Private Zuschüsse

Was gefördert wird: Die DSD ist eine private, unabhängige Kulturstiftung — keine staatliche Behörde. Ihre Zuschüsse finanzieren sich aus Spenden, Zustiftungen, Erbschaften und Lotterieerträgen.

Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann eine DSD-Förderung zusätzlich zur staatlichen Förderung infrage kommen. Wir prüfen das für Ihr konkretes Vorhaben.

Historische Bauteile & Bauphysik

Historische Fenster, Fassaden und Innendämmung verlangen besondere bauphysikalische Sorgfalt. Eine unbedacht ausgeführte Innendämmung kann Wärmebrücken und Feuchteschäden verursachen, wenn Diffusionsverhalten und Anschlussdetails nicht sauber geplant werden.

Wir bewerten Substanzschutz und energetische Anforderung gemeinsam und stimmen technische Lösungen mit der Denkmalbehörde ab, statt Standardlösungen unreflektiert zu übertragen.

Kontakt

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